Donnerstag, 29. April 2010

Zahnarzt Bochum & Herne: Qualitätskriterien für Zahnersatz

Optimale Ästhetik, Passgenauigkeit und Langlebigkeit

Hohe Qualitätsstandards sind ein Garant für eine große Patienten-Zufriedenheit

Beratung:
Von entscheidender Bedeutung ist die Beratung, damit der Patient den optimalen Zahnersatz erhält. Für jeden Befund gibt es eine Vielzahl an Behandlungsmöglichkeiten. Eine kompetente Entscheidung wird nur möglich durch die ausführliche Aufklärung über Materialien, Verarbeitungstechniken und die unterschiedlichen Versorgungs-Techniken.
Bio-Verträglichkeit:
Der Zahnersatz verbleibt oft über viele, viele Jahre im Mund des Patienten. Er sollte daher natürlich eine hohe Beständigkeit und ein geringes Allergiepotential aufweisen.
Ästhetik:
Durch moderne Materialien und modernste Behandlungen bekommt der Patient heute bedeutend mehr Möglichkeiten einer zahnästhetischen Versorgung. Abgesplitterte Zahnecken z.B., lassen sich oft mit hauchdünnen Verblendschalen (Veneers) kosmetisch optimieren, dasselbe gilt für leichte Schiefstellungen.
Haltbarkeit:
Haltbarkeit, ist ein entscheidendes Kriterium, zur Auswahl des jeweiligen Materials für ihren Zahnersatz. Dentalmaterialien sollten daher unbedingt bruch- und abriebfest und natürlich farbstabil sein!
Individualität:
Jeder Mensch ist einzigartig und somit auch sein Gebiss. Verlorengegangene Zahnsubstanz sollte durch einen Zahnersatz perfekt ersetzt werden. Der Zahnersatz sollte ebenfalls zu den Nachbarzähnen passen. Totalprothesen müssen ästhetisch dem Gesicht und dem Gesamtbild des Patienten angepasst werden.

Weitere Informationen zu diesem Themen erhalten Sie auch gerne in einem persönlichen Gespräch
( Tel: 0234 533044), oder auf folgenden Internet-Sites:

 
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Mittwoch, 28. April 2010

Bonusregelung und Festzuschussregelung


Kriterien für die Auswahl des Zahnersatzes:
Die Zahnersatz-Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen sind für den Patienten unverständlich formuliert. Die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen richten sich nach der im Einzelfall vorgesehenen Regelversorgung.
Diese Regelversorgung orientiert sich an dem jeweiligen Befund. Die Versorgungsform- z.B. festsitzend oder herausnehmbar- ist für den jeweiligen Befund gesetzlich vorgeschrieben.
Festzuschussregelung:
Diese gilt ausschließlich für die gesetzlichen Kassen. Seit 2005 erhält jeder gesetzlich Versicherte bei der Zahnersatzversorgung befundorientierte Festzuschüsse. Durch die Vorlage des Bonusheftes erhöht sich der Zuschuss, wenn eine jährliche Zahnvorsorgeuntersuchung nachgewiesen werden kann.
Eine bessere oder schönere Versorgung, wie z.B. ein Implantat, ist möglich. Die Differenz der Kosten zur Regelversorgung  muss der Patienten privat zuzahlen. Die Krankenkasse zahlt nur den Anteil zur Regelversorgung, nicht die tatsächlichen Versorgung.
Regelversorgung:
So wird die Versorgungsform bezeichnet, die medizinisch "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" bezeichnet wird.
Heil- und Kostenplan:
Bevor der Zahnarzt mit einer Zahnersatzbehandlung beginnt, muss ein Heil- und Kostenplan für den Patienten erstellt werden. Inhalt dieses Plans ist der Befund, die Regelversorgung und gegebenenfalls die tatsächlich geplante Versorgung mit Zahnersatz mit den Kosten.
Bonusregelung:
Die gesetzlich Krankenkassen bezahlen den Versicherten 50 % der Kosten einer Regelversorgung. Für  Patienten, die bei ihrem Zahnarzt in den letzten 5 Jahren einmal jährlich eine Kontrolluntersuchung haben durchführen lassen, erhöht sich der Festzuschuss um 10 Prozent.
Derjenige, der dieses für die letzten 10 Jahre nachweisen kann, erhält sogar einen um 15% höheren Festzuschuss!
Härtefallregelung:
Patienten unter einer bestimmten Einkommensgrenze bekommen den doppelten Festzuschuss.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auch gerne in einem persönlichen Gespräch
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