Dienstag, 10. Dezember 2013

Zahnarzt Bochum informiert: Neue Härtefallregelung, Gute Nachrichten für den Geldbeutel! www.zahnarzt-bochum.de

Gute Nachrichten für den Geldbeutel
Unser Finanztipp: Teilen Sie ihrem Zahnarzt ihr Einkommen mit


Zahnersatz wird 2014 für gesetzlich krankenversicherte Bundesbürger günstiger wenn sie ein kleines Einkommen beziehenFür das nächste Jahr hat der Gesetzgeber die Zuteilungsgrenze für die Härtefallregelung von Zahnersatz deutlich erhöht.

Ob der Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse für seine Zahnersatzbehandlung in Folge der geänderten Härtefallregelung auf Antrag den doppelten Festzuschuss erhält, wird nach dem Bruttoeinkommen aller im Haushalt lebenden Angehörigen einer Familie berechnet. Befinden sich, die in dem im Haushalt lebenden Kinder in einer Ausbildung, so wird auch die Ausbildungsvergütung dem Bruttoeinkommen der Familie zugerechnet.

Gleiches gilt für Bezüge der Familienmitglieder von der Bundesagentur für Arbeit in der Folge von Arbeitslosigkeit oder Umschulung und der gesetzlichen und betrieblichen Früh-und Altersrente, sowie Waisenrente und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Wichtig ist, dass eine vorübergehende Arbeitslosigkeit eines Familienmitgliedes sich trotzdem günstig auf die Bezuschussung von Zahnersatz für die gesamte Familie auswirken kann. Denn der bei der gesetzlichen Krankenkasse genehmigte Antrag, ist ein halbes Jahr gültig, auch wenn die Arbeitslosigkeit schon nicht mehr besteht. Der Zahnersatz muss allerdings in einem halben Jahr ab Genehmigungsdatum realisiert und eingesetzt werden, denn wird der Antrag zur Verlängerung vorgelegt, prüft die gesetzliche Krankenkasse erneut das Einkommen im Familienhaushalt. Verliert ein gesetzlich Versicherter oder ein Familienmitglied im selben Haushalt während einer Zahnersatzbehandlung seine/ihre Arbeit, so kann sich eine erneute Vorlage des Zahnersatzantrages bei der gesetzlichen Krankenkasse lohnen. Reicht der doppelte Festzuschuss nicht aus, um die für jeden Zahnbefund gesetzlich vorgesehnene Krankenkassenlösung zu begleichen, muss die gesetzliche Krankenkasse trotzdem die Differenz zu den tatsächlichen Kosten bezahlen. Der gesetzlich Versicherte kann im Rahmen der Härtefallregelung auch nicht gezwungen werden auf Zahnersatz aus ausländischer Produktion auszuweichen um den Krankenkassenzahnersatz  innerhalb des doppelten Festzuschusses zu realisieren. Er hat Anrecht auf Zahnersatz aus deutscher Produktion.

Wählt der gesetzlich Versicherte einen ästhetisch oder technisch hochwertigeren Zahnersatz als die für seinen Behandlungsbefund vorgesehene Krankenkassenlösung, so hat er trotzdem Anrecht auf den doppelten Festzuschuss, nicht jedoch auf die gesamten Kosten. Leider muss der gesetzlich Versicherte oftmals selber prüfen, ob die Härtefallregel für ihn gilt, denn häufig vergisst die gesetzliche Krankenkasse das Einkommen auf Härtefallgrenzen zu prüfen. Die Zahnarztpraxis ihres Vertrauens wird Sie sicherlich gerne bei der Durchsetzung ihrer Belange in diesen Fällen unterstützen.    


Das Härtefallrelevante Familieneinkommen aller Haushaltsmitglieder können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:


Alleinstehende       1.106          Euro
Zwei Personen       1.520          Euro     
Drei Personen        1.796,50     Euro
Vier Personen         2.073         Euro
Fünf Personen        2.349,50    Euro

Jeder/jede weitere Angehörige 276,50 Euro
(alle Angaben sind natürlich ohne Gewähr) 

Bei Fragen zur Härtefallregelung oder zu den für Sie zutreffenden befundspezifischen Krankenkassenzahnersatz stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-mail zur Verfügung!

Ihre zahnärztliche Praxisgemeinschaft:
Dr. med. dent. Günter Leugner und Andreas Leugner
Herner Straße 367, 44807 Bochum

Telefon: 0234.533044